1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen zugrunde, sofern nicht gegenseitig schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. Die Bestellung von Waren schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern sie von uns nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor.

2. Offerten / Vertragsschluss / Vertragsarten

Unsere Offerten sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich eine Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für den Umfang und die Ausführung der Vertragsleistungen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), abrufbar unter www.stapes.ch. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Vertragsarten: Marketing-, Kommunikations- und Beratungsleistungen gelten rechtlich als Auftragsleistungen im Sinne von Art. 394 ff. OR. Die Erstellung von Websites, Web-Applikationen, Software, Apps, Bots und anderen digitalen Systemen gilt als Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR. Die massgebende Einordnung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, sofern sich aus der tatsächlichen Leistung nichts anderes ergibt. Enthalten Projekte Elemente beider Vertragsarten, wird dies in der Offerte ausdrücklich ausgewiesen.

3. Preise

Sämtliche Preisangaben sind Richtpreise (exkl. MwSt.) die laufend dem Markt angepasst werden und verstehen sich netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ab unserem Domizil in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Die Transportversicherung wird auf Kosten des Bestellers durch den Verkäufer abgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, bei veränderten Kostenverhältnissen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Sonderangebote gelten nur auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots.

4. Zahlungsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung im Voraus oder eine andere finanzielle Garantie vor der Annahme oder der Ausführung der Bestellung zu verlangen. Bei Neukunden sowie bei Aufträgen ab einem Volumen von CHF 1'000.– (exkl. MwSt.) ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes bei Projektbeginn fällig. Der Restbetrag wird nach Leistungserbringung gemäss den nachfolgenden Bedingungen in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind ohne Diskont zu zahlen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 30 Tagen netto ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Zahlungsverzug berechtigt die STAPES GmbH vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Mahngebühren in Höhe von Fr. 10.- und Verzugszinsen zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Eine Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5. Lieferung

Lieferung physischer Waren

Die Lieferung gilt als ausgeführt, sobald die Ware unser Unternehmen oder das Werk unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten und nach Erhalt der Lieferung sofort schriftlich bei der STAPES GmbH zu rügen. Lieferungen werden von der STAPES GmbH so schnell wie möglich ausgeführt; Teillieferungen sind zulässig. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert. Lieferungen sind vom Käufer sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel sind uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Bereitstellung digitaler Leistungen

Die Leistung gilt als erbracht, sobald die vereinbarte Leistung (z.B. Website) online geschaltet oder die digitale Dienstleistung gemäss Auftrag bereitgestellt wurde. Verzögert sich die Bereitstellung, weil der Kunde notwendige Mitwirkungen (z.B. Inhalte, Freigaben) nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand, der durch Verzögerungen des Kunden entsteht, wird nach Aufwand verrechnet. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nutzbar sind. Nach Bereitstellung der Leistung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 Werktagen (sofern nicht schriftlich anderes vereinbart) schriftlich zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Leistung als genehmigt. Als mängelfrei gilt eine Leistung, wenn sie die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Funktionen und Spezifikationen erfüllt. Abweichungen, die die vereinbarte Nutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel. Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen Change Requests dar und werden gesondert berechnet. Verzögert sich die Bereitstellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns vor, den Auftrag nach Ablauf von 12 Wochen seit Auftragserteilung abzuschliessen und die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den vereinbarten Gesamtpreis in Rechnung zu stellen.

Nachbetreuung

Bei digitalen Leistungen (z.B. Websites) umfasst der Auftrag eine kostenfreie Nachbetreuung von 2 Monaten ab Zahlungseingang der Schlussrechnung. Die Nachbetreuung beschränkt sich auf Korrekturen und Anpassungen innerhalb des ursprünglichen Auftragsumfangs. Erweiterungen, neue Funktionen oder Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden separat offeriert. Nach Ablauf der Nachbetreuungsfrist werden Anpassungen nach Aufwand verrechnet.

Change Requests

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen (Change Requests), bedürfen einer schriftlichen Bestellung und werden nach Aufwand gemäss den jeweils gültigen Stundensätzen der STAPES GmbH separat in Rechnung gestellt. Als Change Request gilt insbesondere die Erweiterung von Funktionen, inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen sowie technische Anpassungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind. STAPES GmbH ist berechtigt, Change Requests abzulehnen oder eine aktualisierte Offerte zu erstellen.

6. Lieferfristen

Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- und Lieferfristen haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche, das Recht auf Preisminderung oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Für digitale Leistungen gelten vereinbarte Termine als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.

7. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Bei digitalen Leistungen geht die Verantwortung für die Nutzung mit Bereitstellung der Leistung auf den Kunden über.

8. Eigentumsvorbehalt / Rücktritt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug kommt, sind wir nach der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt von Seminaranmeldungen wird folgendermassen gehandhabt:

Bei Absage bis 6 Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bereits geleistete Seminargebühren werden in voller Höhe zurückerstattet.

Bei Absage bis 4 Wochen vor Seminarbeginn fallen 20 Prozent der Seminargebühr als Kostenpauschale an.

Bei Absage bis 1 Woche vor Seminarbeginn fallen 50 Prozent der Seminargebühr als Kostenpauschale an.

Im Falle einer noch kurzfristigeren Absage oder Nichtteilnahme kann keine Erstattung erfolgen.

Wir bieten einen nach Position 2. bis 4. einbehaltenen Betrag zur Hälfte auf eine innerhalb eines Jahres nach dem Seminar stattfindende Veranstaltung ähnlichen Inhalts anzurechnen.

Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Bei digitalen Leistungen verbleiben alle Rechte bis zur vollständigen Zahlung bei STAPES GmbH.

9. Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht

Bei Verträgen mit Konsumenten (Verbraucher im Sinne des KKG), die im Fernabsatz abgeschlossen werden, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei:

Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden mit ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten und mit der Bestätigung, dass das Widerrufsrecht durch vollständige Vertragserfüllung erlischt

Individuell angefertigten Produkten oder Dienstleistungen (z.B. massgeschneiderte Websites, individuelle Marketing-Konzepte)

Digitalen Inhalten, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten begonnen hat und dieser bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht dadurch verliert

Für geschäftliche Kunden (B2B) gelten die in diesen AGB festgelegten Regelungen ohne Widerrufsrecht. Die Rücktrittsbedingungen für Seminare sind in Ziffer 8 dieser AGB geregelt. Das Widerrufsrecht kann durch schriftliche Erklärung (Brief, E-Mail) an die in Ziffer 1 genannte Adresse ausgeübt werden.

10. Gewährleistung / Garantie

Physische Produkte: Die STAPES GmbH hat keinerlei Einfluss auf die Haltbarkeit und die Funktionsfähigkeit der Produkte sowie die Garantieleistungen der Hersteller. Es gelten deshalb stets die Garantiebedingungen und -dauer der Hersteller. Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, ein Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwerts, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemässe Installation, Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten zurückgehen.

Software und digitale Leistungen (Werkvertrag): Für Leistungen, die als Werkvertrag erbracht werden (Websites, Apps, Software, digitale Systeme), gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäss Art. 368 ff. OR. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Als Mangel gilt ausschliesslich eine wesentliche Abweichung von den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Spezifikationen. STAPES GmbH ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Bei Softwarefehlern, die die vertragsgemässe Nutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, erfolgt die Behebung im Rahmen der üblichen Weiterentwicklung. Jede weitere Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Haftung

Jede über die Garantie hinausgehende Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten. Für digitale Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Websites oder Software, übernehmen wir keine Haftung für indirekte Schäden, Datenverluste, Systemausfälle oder entgangenen Gewinn, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Haftung für Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Die Gesamthaftung der STAPES GmbH für Schäden aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag ist auf den tatsächlich bezahlten Auftragswert (exkl. MwSt.) begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

STAPES GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch externe Drittanbieter-Dienste verursacht werden, auf die STAPES GmbH keinen direkten Einfluss hat. Dazu zählen insbesondere APIs, Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, KI-Modelle und vergleichbare Dienste Dritter.

STAPES GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg. Die erbrachten Leistungen – insbesondere Websites, Marketing-Massnahmen, KI-Systeme und Applikationen – sind Mittel zur Zweckerreichung. Eine Garantie für spezifische wirtschaftliche Resultate (z.B. Umsatz, Leads, Reichweite) ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Die mit der STAPES GmbH abgeschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht mit Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Luzern (CH). Wir behalten uns das Recht vor, den Vertragspartner nach unserer Wahl auch an dessen Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen nicht berührt.

13. Nutzungsrechte / Lizenz

STAPES GmbH räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftragswerts ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Websites, Grafiken, Konzepte, individuell entwickelte Software-Module) ein. Eine Weiterveräusserung, Weiterlizenzierung oder Übertragung dieser Rechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der STAPES GmbH.

STAPES GmbH behält das Recht, für den Auftrag eingesetzte Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Werkzeuge und Basismodule für andere Projekte weiter zu verwenden. Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.

Änderungen am gelieferten Code oder an gelieferten Systemen durch den Kunden oder durch Dritte erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden und können zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen führen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragswerts verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der STAPES GmbH.

14. KI-basierte Systeme und digitale Automationen

STAPES GmbH entwickelt und integriert KI-basierte Systeme, Chatbots, automatisierte Workflows und ähnliche Lösungen. Für diese Systeme gelten folgende besondere Bedingungen:

Probabilistische Ergebnisse: KI-basierte Systeme arbeiten auf Basis statistischer Modelle und liefern probabilistische Ergebnisse. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der erzeugten Ausgaben wird nicht übernommen.

Keine Haftung für KI-Outputs: STAPES GmbH haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Ausgaben von KI-Systemen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, kritische Informationen, Empfehlungen oder Entscheidungen aus KI-Systemen durch qualifizierte Personen überprüfen zu lassen, bevor diese umgesetzt werden.

Drittanbieter-Abhängigkeiten: KI-basierte Systeme sind häufig von externen Drittanbietern (z.B. OpenAI, Google, Microsoft Azure) abhängig. STAPES GmbH übernimmt keine Haftung für Änderungen, Ausfälle, Abkündigungen oder Preisanpassungen solcher Drittanbieter-Dienste sowie für daraus resultierende Einschränkungen des Systems.

Betrieb und Verfügbarkeit: Sofern STAPES GmbH den Betrieb von KI-Systemen oder digitalen Applikationen übernimmt, gelten die Bedingungen des separat vereinbarten Service Level Agreements (SLA). Ohne explizite schriftliche SLA-Vereinbarung wird kein bestimmter Verfügbarkeitsgrad garantiert. Es besteht keine Pflicht zur Überwachung, Wartung oder Wiederherstellung des Systems.

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